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VANS31 – Barrierefreiheit
Rechtliche Erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

VANS31 GROUP setzt sich dafür ein, seine Website für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit den geltenden europäischen und französischen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit.

Auf einen Blick
Websitevans31-group.com
StatusKonform
ReferenzrahmenRGAA 4.1.2 / EN 301 549
RechtsgrundlageEAA (EU) 2019/882
Anwendbar seit28. Juni 2025
Frist bestehender Dienst28. Juni 2030
Letzte Aktualisierung9. Juli 2026
8
Abschnitte der Erklärung
4+
Umgesetzte Maßnahmen
2 Länder
Frankreich & Deutschland
2030
Gesetzliche Frist
1
Unser Engagement

VANS31 GROUP setzt sich dafür ein, seine Website (vans31-group.com) für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882, dem sogenannten European Accessibility Act (EAA), umgesetzt in französisches Recht durch das Gesetz Nr. 2023-171 vom 9. März 2023 (Artikel 16) und den Erlass Nr. 2023-931 vom 9. Oktober 2023, anwendbar seit dem 28. Juni 2025.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website vans31-group.com, einen E-Commerce-Dienst für den Verkauf von Anhängern, Aufsitzmähern und Schneefräsen in Frankreich und Deutschland.

2
Konformitätsstatus

Die Website vans31-group.com entspricht den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit. VANS31 GROUP achtet darauf, dieses Konformitätsniveau dauerhaft aufrechtzuerhalten, insbesondere bei jeder Weiterentwicklung der Website.

Technischer Referenzrahmen
RGAA 4.1.2 / EN 301 549 (WCAG 2.1 Stufe AA)
Status
Konform
Gesetzliche Frist
Konformität spätestens bis zum 28. Juni 2030 für diesen bestehenden Dienst
Anwendungsbereich
E-Commerce-Dienst gemäß EAA, oberhalb der Schwellenwerte für die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Anwendbarkeit

Da VANS31 GROUP die Schwellenwerte für die Ausnahme für Kleinstunternehmen überschreitet (10 Beschäftigte und/oder 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme), fällt die Website in den Anwendungsbereich des EAA für E-Commerce-Dienste.

3
Umgesetzte Barrierefreiheitsmaßnahmen

VANS31 GROUP trifft folgende Maßnahmen, um möglichst vielen Menschen den Zugang zu seinen Inhalten zu erleichtern:

  • Strukturierung der Inhalte durch hierarchisierte Überschriften (H1, H2, H3)
  • Sorgfältig gestaltete Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Textalternativen für Produktbilder, soweit möglich
  • Formulare (Kontakt, Widerruf) mit zugeordneten Beschriftungen für jedes Feld
  • Über die Tastatur bedienbare Navigation für die wichtigsten Funktionen der Website
  • Anpassung der Darstellung an verschiedene Bildschirmgrößen (Computer, Tablet, Mobilgerät)
4
Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen sind einige Inhalte derzeit möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei:

Einige ProduktbilderFehlende oder unvollständige Textalternative
Einige PDF-Dokumente (technische Datenblätter, Anleitungen)Nicht für Screenreader strukturierte Dokumente
Drittanbieter-Module (Zahlung, Chat, Kartendarstellung)Barrierefreiheit abhängig von externen, auf der Website eingebundenen Dienstleistern
Einige interaktive Elemente (Akkordeons, Shop-Filter)Teilweise Unterstützung der Tastaturnavigation und von Screenreadern
Korrekturplan

Diese Punkte werden im Rahmen eines fortlaufenden Korrekturplans bearbeitet.

5
Navigation und Kompatibilität

Die Website ist für aktuelle Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) ausgelegt und passt sich an Mobil- und Tablet-Anzeigen an. Die Nutzung mit assistiven Technologien (Screenreader, Vergrößerungssoftware) kann nicht für alle Funktionen zu 100 % garantiert werden, insbesondere nicht für Funktionen, die auf Drittanbieter-Modulen beruhen.

6
Meldung bei den Aufsichtsbehörden

Gemäß Artikel D412-57 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches (code de la consommation) informiert VANS31 GROUP bei festgestellten Nichtkonformitäten oder geltend gemachten Ausnahmen wegen unverhältnismäßigem Aufwand die zuständige Behörde für die Kontrolle von E-Commerce-Diensten, die Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF), über den Online-Dienst „Déclaration de non-conformité ou invocation d'une exemption aux obligations d'accessibilité numérique" auf Démarches Simplifiées.

Diese Meldung ist von der vorliegenden Seite unabhängig und erfolgt als verwaltungsrechtlicher Vorgang bei der zuständigen Direction départementale en charge de la protection des populations (DD(ETS)PP) am Sitz des Unternehmens.

7
Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 9. Juli 2026 auf der Grundlage einer internen Selbstbewertung der Website vans31-group.com erstellt, unter Berücksichtigung ihrer Struktur, ihres Inhalts und ihrer aktuellen Funktionen.

Sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, insbesondere bei Neugestaltungen, neuen Funktionen oder wesentlichen Weiterentwicklungen der Website.

8
Rückmeldung und Kontakt

Wenn Sie beim Zugang zu einem Inhalt oder einem Dienst der Website auf Schwierigkeiten stoßen, können Sie uns dies mitteilen, damit wir Ihnen eine passende Lösung anbieten oder den Inhalt in einer anderen Form zur Verfügung stellen können.

E-Mail
contact@vans31-group.com
Post
VANS31 GROUP
128 Rue La Boétie, 75008 Paris, France
Kontaktformular
Über das Kontaktformular der Website

EAA (EU) 2019/882 RGAA 4.1.2 EN 301 549

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